Pflichten der Vorgesetzten zur Arbeitssicherheit
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Klinik, Verwaltung und Forschung, Führungskräfte der Gesundheitsberufe
Kurs-Format: Live-Webinar
Dozent:in: Kerstin Rückwardt
Kursdauer: 1,5 Zeitstunden (14:30 Uhr - 15:30 Uhr)
Buchung: 27.09.2023
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Beschreibung
In einem Unternehmen mit Führungskräften kann der Unternehmer seine Pflichten teilweise an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.
Ziel
In dieser Fortbildung erfahren Vorgesetzte, welche Pflichten sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich haben. Hierzu gehören z. B. die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze, die Absicherung der nachweislichen Mitarbeiterunterweisungen und die Organisation des Arbeitsschutzes.
Inhalt
• Wer ist Vorgesetzte? Wer ist Vorgesetzter?
• Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Vorgesetzten
• Rechtliche Fragen
• Welche Unterlagen sind vorzuhalten?
• Kontrollbehörden
Teilnahmegebühr (intern)
Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité
Teilnahmegebühr (extern)
40,00 €
Buchung
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