Grundkurs nach §28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Zielgruppe: Wissenschaftliche Mitarbeitende, die als designierte Projektleitungen oder als Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach GenTG als Teil der Sachkunde nach § 28 den Nachweis über den Besuch einer entsprechend GenTSV amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung (Grundkurs) benötigen oder ihre Sachkunde grundlegend auffrischen möchten bzw. müssen
Kurs-Format: Präsenzseminar
Dozent:in: Dr. rer. nat. Andre Fischer (Zentraler Beauftragter für die Biologische Sicherheit der Charité / Leitung Arbeitssicherheit Charité), Norbert Andree (Gentechnikbeauftragter der Charité), Dr. Carsten Röger (ZKBS) – angefragt , Prof. Dr. Marcel Müller (Institut für Virologie / Charité)
Kursdauer: 2 Tage (17 Std.)
Termine und Buchung: 21.-22.11.2023
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Beschreibung
Durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin mit Bescheid vom 17.10.2022 amtlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV (Grundkurs).
Designierte Projektleitungen (PL), die gentechnische Arbeiten unmittelbar planen, leiten oder beaufsichtigen wollen und/oder designierte Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS), die Aufgaben zur Sicherstellung der Sicherheit gentechnischer Arbeiten überwachen wollen und auch hierzu entsprechend beraten müssen, benötigen u.a. den Nachweis über den Besuch einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach § 28 GenTSV. Die amtlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung kann auch der grundlegenden Auffrischung oder Verfestigung von Kenntnissen dienen.
Ziel
Die Teilnahme an der zweitägigen amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung bildet für alle qualifizierten Personen, die die Funktion als PL oder BBS auf dem Gebiet der Gentechnik übernehmen werden, eine der notwendigen Voraussetzungen zur amtlichen und bundesweit gültigen Anerkennung der Sachkunde.
Den Teilnehmenden wird bei durchgehender Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung ein Zertifikat ausgestellt, welches in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt und als Nachweis gem. § 28 Absatz 2 Nr. 3 GenTSV dient.
Inhalt
Die Kursinhalte richten sich nach den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) veröffentlichten „Lehrinhalte für Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Absatz 2 Satz Nr. 3 GenTSV – Grundkurs“; hierzu u.a.
- Gentechnikgesetz (GenTG), Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
- Arbeitsschutzregelungen, Seuchen- und tierschutzrechtliche Vorschriften
- Außerbetrieblicher Transport von Biostoffen und GVO / außereuropäischer Export von GVO
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen
- Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Anforderungen für das Freisetzen von GVO
- Bau und Ausrüstung gentechnischer Anlagen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten mikrobiologischen Technik)
- Gentherapie – Klinische Studien
- Aufzeichnungen gentechnischer Arbeiten
Bitte beachten
Bereits erfolgte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik mit Kenntnissen in klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrung im Umgang mit Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren, Grundkenntnisse der Immunologie und Mikrobiologie sind wünschenswert.
Teilnahmegebühr (intern)
Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité
Teilnahmegebühr (extern)
290,00 €
Buchung
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