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Grundkurs nach §28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung

 

Zielgruppe: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Projektleitungen oder als Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach GenTG bestellt werden sollen oder ihre Sachkentnisse auffrischen möchten

Kurs-Format: Präsenzseminar

Dozent:in: Dr. rer. nat. André Fischer, Norbert Andree, Prof. Dr. Stefan Bereswill, Dr. Anke Stein, Prof. Dr. Günther Schönrich

Kursdauer: 2 Tage (17 Std.)

Termine und Buchung: 21.11.-22.11.2023

 

 


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Beschreibung 

Designierte Projektleitungen (PL), die gentechnische Arbeiten unmittelbar planen, leiten oder beaufsichtigen wollen und/oder designierte Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS), die Aufgaben zur Sicherstellung der Sicherheit gentechnischer Arbeiten überwachen wollen und auch hierzu entsprechend beraten müssen, benötigen u.a. den Nachweis über den Besuch einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach § 28 GenTSV. Die amtlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung kann auch der grundlegenden Auffrischung von Kenntnissen für Personen dienen, deren erster Kursbesuch nach GenTSV (alter Fassung) geraume Zeit zurückliegt. Ferner kann es erforderlich werden, dass zum Erhalt bzw. Wiedererhalt der Sachkunde gem. amtlicher Vorgaben, der erneute Besuch eines Grundkurses notwendig wird.

Ziel

Die Teilnahme an der zweitägigen amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung bildet für alle qualifizierten Personen, die die Funktion als PL oder BBS auf dem Gebiet der Gentechnik übernehmen werden, eine der notwendigen Voraussetzungen zur amtlichen und bundesweit gültigen Anerkennung der Sachkunde. Den Teilnehmenden wird bei durchgehender Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung ein Zertifikat ausgestellt, welches in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt und als Nachweis gem. § 28 Absatz 2 Nr. 3 GenTSV dient.

Inhalt

Die Kursinhalte richten sich nach den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) im Jahr 2020 veröffentlichten „Lehrinhalte für Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Absatz 2 Satz Nr. 3 GenTSV – Grundkurs“; hierzu u.a.

  • Gentechnikgesetz (GenTG), Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
  • Arbeitsschutzregelungen, Seuchen- und tierschutzrechtliche Vorschriften
  • Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
  • Risikobewertung von Organismen
  • Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
  • Freisetzung von GVO
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
  • Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Transportvorschriften
  • Gentherapie – Klinische Studien
  • Aufzeichnungen gentechnischer Arbeiten

Teilnahmegebühr (intern)

Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité

Teilnahmegebühr (extern)

290,00 €

Buchung 

21.11.-22.11.2023

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