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Fachkundeergänzung gem. Biostoffverordnung

 

Zielgruppe: Führungskräfte mit Verantwortung im Arbeitsschutz: wie Labor-/Arbeitsgruppenleitungen, Projektleitungen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit gem GenTG, ferner MA biomedizinischer Forschungsbereiche (z.B. WIMi, TA, Doktoranden, Studierende)

Kurs-Format: Präsenzseminar

Dozent:in: Andre Fischer, Norbert Andree

Kursdauer: 1 Tag

Termine und Buchung: 21.02.2023 | 29.06.2023 | 11.10.2023

 

 


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Beschreibung 

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist für alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten, die mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und festzustellen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen (§ 4 BioStoffV). Als "Kompetenz im Arbeitsschutz" im Sinne der TRBA 200 gelten die Kenntnisse und Fähigkeiten, Gefährdungen in Abhängigkeit von den durchgeführten Tätigkeiten und vorhandenen Biostoffen zu beurteilen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und sachgerecht und regelkonform anzuwenden

Ziel

Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Fachkundekomponente "Kompetenz im Arbeitsschutz" gem. TRBA 200 zur Vervollständigung, Ergänzungoder/und Auffrischung der Fachkunde gemäß § 2 Abs. 11 BioStoffV. Dabei werden Grundlagen und/oder erweiterte Kenntnisse für die Gefährdungsermittlung/-beurteilung nach ArbSchG / BioStoffV ausgehend von den einschlägigen rechtlichen Grundlagen für Tätigkeiten mit Biostoffen, über die Möglichkeiten zur notwendigen Informationsbeschaffung (z.B. gehandhabte Biostoffe, spezifische Tätigkeiten / Arbeitsverfahren) u.a. anhand von Praxisbeispielen (z.B. zur Bewertung von Tätigkeitsabläufen) bis zur Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen vermittelt

Inhalt

• Rechtliche Grundlagen für Tätigkeiten mit Biostoffen
• Grundsätzliches zur Gefährdungsbeurteilung
• Bewertung und Einstufung biologischer Arbeitsstoffe
• Sicherheitstechnische Voraussetzungen
• Persönliche Schutzmaßnahmen
• Maßnahmen zur Inaktivierung, Sterilisation und Abfallentsorgung
• Erlaubnis-, Anzeige- und Dokumentationspflichten

Ergänzung der Fachkunde in Anlehnung an § 2 Abs. 11 BioStoffV sowie TRBA 200 und TRBA 400.

Bitte beachten

Kurs für Führungskräfte mit Verantwortung im Arbeitsschutz: Arbeitsgruppen- und Laborleitung; alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Biostofftätigkeiten.

Teilnahmegebühr (intern)

Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité

Teilnahmegebühr (extern)

160,00 €

Buchung 

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21.02.2023 | 29.06.2023 | 11.10.2023

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