Aktualisierungskurs nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Zielgruppe: Projektleitungen und/oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit gemäß Gentechnikgesetz, die gemäß § 28 GenTSV ihre Kenntnisse aktualisieren müssen
Kurs-Format: Präsenzseminar
Dozent:in: Dr. rer. nat. Andre Fischer (Zentraler Beauftragter für die Biologische Sicherheit der Charité / Leitung Arbeitssicherheit Charité), Norbert Andree (Gentechnikbeauftragter der Charité)
Kursdauer: 1 Tag (8 Stunden)
Termine und Buchung: 19.10.2023
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Beschreibung
Durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin mit Bescheid vom 21.07.2023 amtlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung (Aktualisierungskurs) zur Aktualisierung der nach § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 (GenTSV) vermittelten Kenntnisse (Grundkurs).
Gemäß GenTSV müssen Projektleitungen (PL) und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) gem. GenTG ihre in einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse mindestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweislich aktualisieren (Aktualisierungskurs).
Die Kursteilnehmenden sollten über grundlegende Erfahrungen auf dem Gebiet der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder der Molekularbiologie verfügen.
Ziel
Nachweis über den Besuch einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung gem. § 28 Abs. 3 GenTSV.
Den Teilnehmenden wird bei durchgehender Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung hierfür ein bundesweit gültiges Zertifikat ausgestellt.
Inhalt
Die Kursinhalte richten sich nach den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) veröffentlichten „Lehrinhalte für Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs.3 GenTSV – Aktualisierungskurs“; hierzu u.a.
- Neuerungen im Bereich der relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen –neue GenTSV 2021 (praktische Umsetzung) incl. Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS Gentechnik-Sicherheitsverordnung (2021)
- Arbeitsschutz und andere Rechtsgebiete (ArbSchG, Gefährdungsbeurteilung, BioStoffV, ArbMedVV, Seuchen- und tierschutzrechtliche Vorschriften)
- Vorgehensweise bei der Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung) sowie Mitteilungen nach § 21 GenTG
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen
- Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung, Hygieneplan
- Betriebsanweisung, Unterweisung
- Gentherapie – klinische Studien
- Führung von Aufzeichnungen
Bitte beachten
Erfolgter Besuch eines amtlich anerkannten GRUNDKURSES gem. § 28 GenTSV oder nach Klärung mit der zuständigen Behörde: erfolgter Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 GenTSV (alter Fassung), Einhaltung der gesetzlichen Fünfjahresfrist bzw. amtlicher Übergangsfristen.
Teilnahmegebühr (intern)
Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité
Teilnahmegebühr (extern)
160,00 €
Buchung
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