Aktualisierungskurs nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Zielgruppe: Personen, die als Projektleitungen oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit gem. Gentechnikgesetz (GenTG) bestellt sind und eine Aktualisierung der Kenntnisse gem. § 28 GenTSV vor Fristablauf benötigen
Kurs-Format: Präsenzseminar
Dozent:in: Dr. rer. nat. Andre Fischer und Norbert Andree
Kursdauer: 1 Tag
Termine und Buchung: 19.10.2023
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Beschreibung
Nach § 28 Abs. 3 GenTSV müssen Projektleitungen (PL) und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) gem. GenTG ihre in einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung (vor 01.03.2021: Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 GenTSV alter Fassung, seit 01.03.2021: „Grundkurs“ nach § 28 GenTSV) erworbenen Kenntnisse mindestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweislich aktualisieren (Aktualisierungskurs).
Die Kursteilnehmenden sollten über grundlegende Erfahrungen auf dem Gebiet der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder der Molekularbiologie verfügen.
Ziel
Nachweis über den Besuch einer amtlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung gem. § 28 Abs. 3 GenTSV.
Den Teilnehmenden wird bei durchgehender Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung ein Zertifikat ausgestellt, welches in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt und als Nachweis gem. § 28 Absatz 3 GenTSV dient.
Inhalt
Die Kursinhalte richten sich nach den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) im Jahr 2020 veröffentlichten „Lehrinhalte für Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 3 GenTSV – Aktualisierungskurs“; hierzu u.a.
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung (2021)
- Arbeitsschutz und andere Rechtsgebiete
- Antragstellung sowie Mitteilungspflichten
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen,
- Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Gentherapie – klinische Studien
- Führung von Aufzeichnungen
Bitte beachten
Es werden Kenntnisse in klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrung im Umgang mit Mikroorganismen, Planzen oder Tieren vorausgesetzt.
Teilnahmevoraussetzung ist ein erfolgter Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 GenTSV (alter Fassung), Einhaltung der gesetzlichen Fünfjahresfrist bzw. amtlicher Übergangsfristen.
Teilnahmegebühr (intern)
Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité
Teilnahmegebühr (extern)
160,00 €
Buchung
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