Aktualisierung der Kenntnisse nach Strahlenschutzgesetz (vormals § 18a der Röntgenverordnung)
Zielgruppe: Mitarbeitende mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung, die einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung der anwesenden fachkundigen Ärztin oder des anwesenden fachkundigen Arztes bedienen (z.B. OP-Pflegepersonal)
Kurs-Format: Präsenzseminar oder Live-Webinar
Kursdauer: Präsenzseminar: 4 Stunden / Live-Webinar: 2 Stunden
Termine und Buchung: 17.03.2023 Live-Webinar | 12.05.2023 Präsenzseminar | 07.07.2023 Präsenzseminar | 13.10.2023 Präsenzseminar
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Beschreibung
Die Fortbildung ermöglicht die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz. Sie umfasst 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Gemäß Strahlenschutzgesetzgebung müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz vor Ablauf von fünf Jahren aktualisiert werden. Die Fortbildung ermöglicht die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a Röntgenverordnung (RöV). Sie umfasst 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Ziel
Aktualisierung der Kenntnisse nach Strahlenschutzgesetz
Inhalt
• Gesetzliche Grundlagen und Neuerungen
• Strahlenexposition von Patienten und Personal, Personendosimetrie
• Qualitätssicherung – aktuelle Entwicklung
• Aufgaben und Funktion der ärztlichen Stellen
• Überprüfung der Kenntnisse
Bitte beachten
Bei Anmeldung für diese Fortbildung bitte einen aktuellen Kenntnisnachweis an fortbildung(at)charite.de einsenden.
Teilnahmegebühr (intern)
Gebühr entfällt für Mitarbeitende der Charité
Teilnahmegebühr (extern)
60,00 €
Buchung
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17.03.2023 Live-Webinar | 12.05.2023 Präsenzseminar | 07.07.2023 Präsenzseminar | 13.10.2023 Präsenzseminar
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